Hinweis zur Altölverordnung

Getriebe- und Motorenaltöle dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden!
Deswegen ist jedes Getriebe- und Motorenöl mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen.
Jeder Endverbraucher ist verpflichtet, Altöl getrennt vom Hausmüll, z.B. bei einer Altöl-Annahmestelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben.
Damit wird gewährleistet, dass das Altöl fachgerecht entsorgt und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.